Für die rechtliche Trennung von Wohnungen, Gewerbeeinheiten, Garagen etc. wie sie beispielsweise für einen geplanten Einzelverkauf der Einheiten notwendig ist, ist eine
Abgeschlossenheitserklärung notwendig. Abgeschlossenheitserklärungen erstelle ich ebenso für Sie wie alle für die Baubehörde erforderlichen Planunterlagen. Falls von Ihrem Gebäude keine
oder nur unzureichende Bestandspläne bestehen, vermesse ich und ergänze die vorhandenen Baupläne oder erstelle die erforderlichen Baupläne neu.